Wir fördern die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien
Die Kinder- und Jugendbetreuung Nordfriesland (KJSH e.V.) ist der zuverlässige Partner für die Menschen und Familien der Region. Mit verschiedenen Angeboten, wie beispielsweise der stationären Hilfe in der Wohneinrichtung Tidenhus in Garding, der teilstationären Hilfe-Begleitung für Kinder und Familien, der Begleitung von Pflegefamilien und ambulanten Hilfen, leistet unser engagiertes Team einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Familien.
Dabei verfolgen wir hohe Ziele:
- Wir tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, indem wir junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern.
- Wir sind ein verlässlicher Ansprechpartner für Eltern und Erziehungsberechtigte und stehen ihnen gern beratend zur Seite.
- Durch die Gestaltung positiver Lebensbedingungen sowie einer familienfreundlichen Umwelt, schützen wir Kinder und Jugendliche vor Gefahren und setzen alles daran, Ihr Wohl sicherzustellen.
Verlässliche Hilfe, wenn es darauf ankommt!
Unserem Team ist es wichtig, individuell auf die Bedürfnisse der Familien, Kinder und Jugendlichen einzugehen und flexible Hilfen anzubieten. Dabei arbeiten wir stets eng mit dem gesamten Familiensystem zusammen. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir auch in schwierigen Momenten, wenn der Weg einmal steinig wird, verlässliche Hilfestellung leisten.
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“
Johann Wolfgang von Goethe
Das könnte Sie auch interessieren
Erfahren jetzt mehr über die Kinder- und Jugendbetreuung Nordfriesland
Stationäre Hilfe
in der Wohneinrichtung Tidenhus in Garding
Ambulante Hilfen:
teilstationäre Hilfe- Begleitung für Kinder und Familien
Begleitung von Pflegefamilien
gemäß der Vereinbarung mit dem Kreis Nordfriesland
Weitere Hilfen
Maßgeschneidert auf die Bedürfnisse von Familien, Kindern, Jugendlichen
Jugendhilfe im Strafverfahren
Begleitung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Maßnahmen gem. des Jugendgerichtsgesetzes