Wohngemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Krisenzeiten
In Krisenzeiten haben Kinder und Jugendliche von 6-18 Jahren die Möglichkeit, außerhalb ihrer Familien in unserem Tidenhus auf Zeit zu wohnen. Wir begleiten sie in ihrem Lebensalltag, geben Hilfestellung in Fragen zur Schule und Ausbildung und helfen beim Prozess der Rückführung in ihre Herkunftsfamilien.
Die Aufnahme in unsere Wohneinrichtung Tidenhus erfolgt gemäß §34 SGB VIII nach Antragstellung auf Jugendhilfe beim Jugendamt. Das Jugendamt wiederum richtet eine Anfrage an uns.
Wichtig ist eine umfangreiche erste Einschätzung des Kindes unter Einbezug wichtiger Eckpunkte aus der Vergangenheit. In Teamsitzungen verschaffen sich unsere Regionalteams einen Eindruck über das Leben und die Probleme des jungen Menschen und tauschen sich mit Fachkräften aus. Wenn sich die Kostenträger eine Aufnahme vorstellen können, wird ein Besuchstermin in Begleitung einer ausgewählten Bezugsperson vereinbart.
In schwierigen Familienkonstellationen können auch mehrere Termine stattfinden, falls die Treffen erneute Spannungen auslösen. Gemeinsam wird ein weiteres Vorgehen besprochen. Ziel ist es, die familiäre Bindung zu erhalten oder gegebenenfalls neu zu strukturieren, falls keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen. Die Entwicklung des Kindes steht dabei im Vordergrund.
Ablauf der Aufnahme in die Wohneinrichtung
- Vereinbarung eines Termins zum Einzug
- Bezugsbetreuer*in begleitet den Aufnahmeprozess
- Kontaktaufnahme der/des Bezugsbetreuer*in zur Kontaktperson und Familie und Besuch des Elternhauses, um den bisherigen Lebensraum des Kindes kennenzulernen
Besuche von Freund*innen und Bekannten sind jederzeit willkommen
Das soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen ist ein wichtiger Bestandteil der weiteren Entwicklung. Deswegen sind Besuche von Freund*innen und Bekannten jederzeit willkommen. Das gibt uns wiederum die Möglichkeit, das häusliche Umfeld und deren Einflüsse einzuschätzen.
Zudem fördern unsere Mitarbeitenden die Tätigkeit in einem Verein oder Verband und die Teilnahme an sozialen Gruppen.
Während der Zeit bei uns im Tidenhus besuchen die Kinder und Jugendlichen eine der Regelschulen in unserer Region. Die Aufnahme ist in einem mit dem Kreisschulamt abgestimmten Verfahren vorgegeben. Die Koordinierungsstelle prüft und organisiert die erforderlichen Gespräche mit den in Frage kommenden Schulen und begleitet die neuen Schüler*innen bei der Aufnahme. Im Grundschulbereich stehen die Grundschulen in Garding, Tetenbüll, Tönning und St.Peter-Ording zur Verfügung. Die weiterführenden Schulen können mit dem öffentlichen Nahverkehr erreicht werden.
Junge Volljährige, die während ihres Aufenthalts die Volljährigkeit erreicht haben, können gemäß §41 SGB VIII befristet bis zu ihrer Selbstständigkeit in unserer Einrichtung wohnen bleiben.
„Menschen zu finden, die mit uns fühlen und empfinden, ist wohl das schönste Glück auf Erden.“
Carl Spitteler
Das könnte Sie auch interessieren
Erfahren jetzt mehr über die Kinder- und Jugendbetreuung Nordfriesland
Hilfe über den Tag:
teilstationäre Hilfe- Begleitung für Kinder und Familien
Begleitung von Pflegefamilien
gemäß der Vereinbarung mit dem Kreis Nordfriesland
Ambulante Hilfen
Maßgeschneidert auf die Bedürfnisse von Familien, Kindern, Jugendlichen